Verbrennen in Kleingärten

In der Zeit vom 15. Oktober bis 15. März kann nicht kompostierbarer pflanzlicher Abfall in geringen Mengen, unter Beachtung der Bestimmungen (Brenntonne), verbrannt werden. Es muss darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug und keine übermäßige Beeinträchtigung durch Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung entsteht. Der Umwelt zuliebe sollte jedoch die Kompostierung von pflanzlichen Abfällen den Vorrang haben. Jede Art des Verbrennen nicht pflanzlicher Abfälle ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.


Gemeinschaftsarbeit Anlage VIII

Am 26.09.2020, ab 10:00 führt die Anlage VIII ihre nächste Gemeinschaftsarbeit durch. Bitte mitbringen: Astschere und kleine Säge. Der Vorstand bittet um rege Beteiligung.


Regularien müssen eingehalten werden!

 

Wir alle sind angehalten, das Bundeskleingartengesetz zu beachten. Aus gegebenem Anlass möchte ich Euch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass gewisse Regularien einzuhalten sind. Unsere Kleingärten sollen in erster Linie „zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dienen“ – so steht es im Bundeskleingartengesetz. Immer mehr Pächter neigen dazu Ihre Parzelle zu einem Kinderspielplatz umzugestalten, die kleingärtnerische Nutzung tritt dann in den Hintergrund. Dieser Zustand ist nicht rechtmäßig und verstößt gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften.  Wer eine Gartenparzelle in einer offiziellen Kleingartenanlage pachtet, ist nun mal nicht ganz frei in der Gestaltung und noch weniger in der Bebauung derselben.

So muss für jegliches Aufstellen von Bauten oder deren Erweiterung eine schriftliche Bau- oder Aufstellgenehmigung beim Vorstand beantragt werden. Das Errichten oder Verändern der Gartenlaube oder anderer Baukörper und baulicher Nebenanlagen in der Kleingartenanlage richtet sich nach § 3 BKleingG und erfordert die Zustimmung des Vereinsvorstandes.

Für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen ist der Bauwillige zuständig. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Bau- oder Aufstellungserlaubnis erteilt worden ist.

Über die Größe von Gartenlauben, Verwendung von Baumaterial, Abstand von Nachbarparzellen usw. bestehen baupolizeiliche Vorschriften, die in jedem Fall beachtet werden müssen.

Jede Baumaßnahme ist beim Vereinsvorstand zu beantragen und ist von diesem zu genehmigen. Wird ohne Genehmigung gebaut, können rechtliche Konsequenzen die Folge sein.

 

Was gehört alles zu den baulichen Anlagen?

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Bauprodukten (Holz, Stein, Gasbeton u.a.) hergestellte Anlagen.

Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht.

Die Verbindung mit dem Boden wird nicht dadurch aufgehoben, dass die Einrichtung jederzeit abgebaut und anderswo wieder aufgestellt werden kann.

Bauliche Anlagen sind nicht nur Gartenlauben, sondern dazu zählen auch Gewächshäuser, Geräteschuppen, Pergolen, Badebecken, Trampoline, Windkraft, Solaranlagen, befestigte Wege, Einfriedungen sowie Aufschüttungen und Abgrabungen.

Gartenlauben mit einer Größe über 24 m² einschließlich überdachten Freisitzes sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt

Wege und Sitzflächen dürfen nicht aus geschüttetem Beton bestehen, weil im Kleingarten keine versiegelten Flächen zulässig sind.

 


Einen Garten für Kinder

Liebe Kleingärtnerinnen, liebe Kleingärtner,
wir, der Kleingärtnerverein Elmschenhagen, möchten mit der städt. Kindertagesstätte Tiroler Ring ein Projekt starten, indem die Kinder etwas Sinnvolles tun können und dabei auch Spaß haben können und auch noch dabei was lernen. Wir möchten zusammen ein „Garten für Kinder“ schaffen, an dessen Verwirklichung Kinder und Eltern mitwirken können.
Abseits von Straßenlärm und -verkehr können die Kinder so natürliche Zusammenhänge erfahren und immer wieder etwas Neues entdecken, das man riechen und schmecken kann. So können die Kleinen den bewussten Umgang mit der Natur erlernen und spielend erleben, außerdem ist die Zeit an der frischen Luft gut für die Gesundheit – für Jung und Alt.
Wir benötigen für dieses Projekt auch Gartenwerkzeug und bitten euch daher, mal im Geräteschuppen nachzusehen ob das eine oder andere Werkzeug nicht über ist, so dass ihr es uns für eine Erstausstattung überlassen könntet. Während der Öffnungszeiten (Mittwoch und Samstag, von 14:00 bis 17:00 Uhr) nehmen wir gerne eure Spende entgegen.


Badebecken

Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einer Grundfläche von max. 5 qm und einer max. Füllhöhe von 50 cm dürfen im Kleingarten zeitweilig aufgestellt werden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
Die Grundfläche darf bei rechteckigen Becken 2 m x 2,5 m und bei runden Becken einen Durchmesser von 2,5 m nicht überschreiten.
Größere Becken sind nicht erlaubt!