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03.Nov
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Mit der DSGVO, die ab 25.05.2018 Bürgerdaten besser Schützen soll, hat die EU ein Bürokratie-Monstrum geschaffen. Besonders kleine Firmen und Vereine sind damit logistisch und wirtschaftlich überfordert.
Es mit dem Datenschutz nicht so genau zu nehmen, wie das bislang in vielen kleinen und großen Vereinen üblich war, funktioniert nicht mehr. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, dem drohen Sanktionen. Bei Verstößen provoziert das neue Gesetz Racheaktionen ehemaliger Vereinsmitglieder und Abmahnwellen geschäftstüchtiger Anwälte.
Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, den Datenschutz zu stärken. Ab Ende Mai 2018 hat jeder Bürger – ob er Kunde, Mitarbeiter oder eben Vereinsmitglied – das Recht zu erfahren, welche Daten von Ihm erhoben und für was sie genutzt werden, jeder kann die Löschung verlangen. Ohne die ausdrückliche Einwilligung darf mit persönlichen Daten nichts mehr gemacht werden.
In der Politik hat bis heute kaum einer begriffen, was die neue Verordnung für die Vereine, für das Ehrenamt in Deutschland bedeutet.
In der Tat ist es nicht ganz so einfach. Es darf nur das gemacht werden, was in der Satzung festgeschrieben ist oder für das die Mitglieder ausdrücklich ihre Erlaubnis gegeben haben. Vor allem müssen die Vereine künftig beweisen, dass sie sich an alle Vorgaben halten. Dokumentieren sie nicht lückenlos, an welchen Stellen im Verein Daten erhoben werden, wie sie auf der Festplatte verschlüsselt werden, wie die Räume mit Akten gesichert sind, geraten sie schnell in Erklärungsnot.
Die Umsetzung der DSGVO birgt insbesondere für kleine Firmen und Vereine, die bislang oftmals gar keinen formalen Datenschutz betrieben haben, gewaltige Herausforderungen. Die Ehrenamtlichen in den örtlichen Vereinen können das kaum leisten.