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18.Mar
Die Mitgliederversammlung hat zu der Pflichtversicherung „ja“ gesagt.
Die Mitgliederversammlung 2017 hat am 10. März 2017 einstimmig beschlossen, dass jeder Pächter zur Absicherung eines Totalschadens, ob bei Feuer oder Sturm eine Laubenversicherung haben soll.
Wenn der Pächter (Eigentümer der Laube) nicht versichert ist, muss er, im Falle eines Schadens, die Kosten für die Entsorgung selbst bezahlen. Das Geld können viele Pächter nicht aufbringen, sind zahlungsunfähig oder nicht mehr auffindbar.
Da der Brandschutt die Umwelt gefährdet, verlangt dann der Grundstückseigentümer oder auch die Polizei eine ordnungsgemäße Entsorgung. Da der Verein selber Pächter der Gartenanlage ist und die einzelnen Parzellen lediglich weiter verpachtet, werden sich sowohl der Eigentümer als auch die Behörden an uns halten.
Als Pächter ist der Verein letztendlich verantwortlich dafür, dass die Pachtsache (das Grundstück) in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und damit für die Entsorgung des Brandschuttes.
Da der Verein nicht über Vermögen verfügt, sind wir dann gezwungen, eine Umlage für alle Mitglieder zu machen und die Entsorgung in Gemeinschaftsarbeit durchzuführen.
Pächter, die ihre Laube ordnungsgemäß versichert haben, werden ihre verständliche Wut über die finanzielle Belastung Luft machen. Der Vereinsfrieden ist dahin oder zumindest nachhaltig gestört.
Die Versicherung kann jedes Mitglied frei wählen. Wichtig ist allerdings, dass die Versicherung auch die Räumung im Falle eines Brandes enthält. Der Fortbestand der Versicherung muss dem Verein jedes Jahr, durch Police, aktuelle Beitragsrechnung nebst Bezahlnachweis, angezeigt werden. Dieses entfällt bei Abschluss einer Laubenversicherung beim Kleingarten-Versicherungsdienst (KVD). Pächter, die ihre Versicherung beim KVD abschließen wollen, müssen die Anträge über den Verein an den Landesverband einreichen.