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01.Jan
Pachterhöhung ab Januar 2018
Ab dem 01.01.2018 wird auf der Grundlage des Vergleichs im Rechtstreit zwischen Stadt Kiel und Kreisverband Kiel der Kleingärtner eine Pachterhöhung vorgenommen.
Die Parteien vereinbaren einen parzellenbezogenen Pachtzins i.H.v. 21 Cent pro qm. Nach 3 Jahren wird eine erneute Pachtberechnung auf Basis eines zuvor eingeholten Gutachtens gemäß § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz durchgeführt.
Mit Zustellung der Rechnung 2018 gilt der neue Pachtzins.